Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung: Pflegeberatung in Berlin
Empfänger von Pflegegeld sind zur Sicherung der Pflegequalität verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Pflegefachberatung im Rahmen der Pflegversicherung bieten wir Ihnen gern an und informieren und beraten Sie auch über den Einsatz und die Möglichkeiten von Hilfsmitteln, die die Pflege zu Hause erheblich erleichtern können (Rollator, Pflegebett, Hausnotrufgerät u.a.), Entlastungsangebote wie die Verhinderungspflege oder auch über Angebote für dementiell erkrankte Menschen.